Wichtiger Hinweis für Inverkehrbringer von Brennstoffen und Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen!
Bis zum 31.10.2023 müssen Inverkehrbringer von Brennstoffen und Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen ihren Überwachungsplan zur Ermittlung der CO2-Emissionen der Deutschen Emissionshandelsstelle zur Genehmigung vorlegen. Das hierzu erforderliche Online Tool der DEHSt – das Formular-Management-System – steht seit dem 29.08.2023 bereit. Parallel müssen die Betroffenen die Anmeldung im Registerkonto und an der DEHSt-Plattform durchführen und die hierzu erforderlichen Nachweise beibringen und technischen Voraussetzungen schaffen.
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Patrick Bahlert
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