Erstellung Risikobeurteilung

787 494 Stefanie Moschkau

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet alle Hersteller, sichere Maschinen zu konstruieren. Dazu wird eine sogenannte Risikobeurteilung gefordert, früher Gefahrenanalyse genannt.

Die horst weyer und partner gmbh unterstütze kurzfristig einen Kunden bei der Erstellung einer solchen Risikobeurteilung für einen Armaturenprüfstand und eine Flanschdrehmaschine. Gemäß der Maschinenrichtlinie (MRL), Anhang I und der harmonisierten Norm EN ISO 12100 müssen Risikobeurteilungen bereits mit dem Prozess der Planung und Entwicklung erarbeitet und über den gesamten Zeitraum der Konstruktion hinweg als fortlaufender Prozess umgesetzt werden.

Dies berücksichtigt maßgeblich die Identifizierung von Gefährdungen an der Schnittstelle „Mensch-Maschine“, eine Risikoeinschätzung, die Formulierung von Schutzzielen sowie eine Beschreibung von Maßnahmen zur Risikominderung.

Wichtig ist, dass alle Lebensphasen der Maschine berücksichtigt werden. Neben möglichen Gefährdungen beim Betrieb sind auch die Montage, die Wartung, die Demontage, die Entsorgung und der Transport zu berücksichtigen.

Die Risikobeurteilung ist eine Folge von logischen Schritten, welche die systematische Analyse und Bewertung von Risiken erlauben, die von Maschinen ausgehen. Wo erforderlich, folgt der Risikobeurteilung eine Risikominderung.

Die Wiederholung dieses Vorgangs kann erforderlich sein, um Gefährdungen so weit wie durchführbar zu beseitigen und um Risiken hinreichend zu vermindern, indem Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Die Risikobeurteilung umfasst folgende Bestandteile:

  1. Risikoanalyse
    • Festlegung der Grenzen der Maschine
    • Identifizierung der Gefährdungen
    • Risikoeinschätzung
  2. Risikobewertung

Die Risikoanalyse liefert Informationen, die zur Risikobewertung benötigt werden, mit deren Hilfe wiederum Entscheidungen dahingehend getroffen werden können, ob eine Risikominderung erforderlich ist. Diese Entscheidungen müssen durch eine qualitative oder, wo angemessen, eine quantitative Einschätzung des Risikos gestützt werden, das mit den durch die Maschine verursachten Gefährdungen verbunden ist.

Mithilfe des Preliminary Hazard Analysis; PHA-Verfahrens können Unfallmöglichkeiten festgestellt und qualitativ den Grad einer möglichen Verletzung oder eines möglichen gesundheitlichen Schadens geschätzt werden.

Nach der Identifizierung der Gefährdungen ist für jede Gefährdungssituation eine Risikoeinschätzung unter Berücksichtigung der Risikoelemente gemäß der EN ISO 12100 durchzuführen. Die Risikoeinschätzung wird anhand eines Risikographen durchgeführt.

Im Anschluss an die Risikoeinschätzung muss eine Risikobewertung nach EN ISO 12100 durchgeführt werden, um zu entscheiden, ob eine Risikominderung notwendig ist. Falls eine Risikominderung notwendig ist, sind geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen und anzuwenden und die Risikobeurteilung ist zu wiederholen.

Die Einschätzung des Risikos und die Bewertung, ob die Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung ausreichend sind oder ob weitere Maßnahmen zur Risikominderung notwendig sind, ist eine subjektive Entscheidung. Es ist nicht festgelegt, ab wann Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung getroffen werden müssen. Die Verantwortung liegt hier allein beim Hersteller. Es ist zu berücksichtigen, dass mit einem höheren Risiko auch ein höherer Aufwand bei der Suche nach einer passenden sicherheitstechnischen Lösung gerechtfertigt ist.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie ebenfalls eine Risikobeurteilung?

Wenden Sie sich in diesem Fall gern direkt an:

Manfred Schulte
weyer gruppe | horst weyer und partner gmbh
Leiter CE-Kennzeichnung
Tel.: +49 2421 – 69 09 10
E-Mail: m.schulte@weyer-gruppe.com