Explosionsschutz in Kläranlagen und Entwässerungssystemen

878 494 Stefanie Moschkau

Kläranlagen sind einer der wichtigsten Bausteine von Zivilisationen. Ohne den Zugang zu sauberem Wasser könnten Städte nicht in der Größe und in dem Wohlstand florieren, wie wir es in unseren Breitengraden gewohnt sind.

Damit das Abwasser wieder als Trinkwasser zur Verfügung steht durchläuft es zur Reinigung mehrere Stationen:

  1. Abwasserpumpwerk (Beförderung des Abwassers zur Kläranlage)
  2. Rechenanlage (Reinigung des Abwassers von groben Verunreinigungen wie Textilien, Hygieneartikel, Verpackungsmaterial oder Speiseresten)
  3. Sandfang (Absetzen grober mineralischer Stoffe wie Sand, Kies oder Steine)
  4. Vorklärbecken (Das Verlangsamen der Fließgeschwindigkeit führt zum Absetzen der leichteren Schlammteilchen am Boden des Beckens und der schwimmfähigen Teile an der Wasseroberfläche.)
  5. Belebungsbecken (Abbau der im Abwasser gelösten organischen Stoffe wie Phosphate und Stickstoffverbindungen durch Bakterien und andere Mikroorganismen im „belebten Schlamm“)
  6. Nachklärbecken (Trennung des Wassers vom „belebtem Schlamm“)
  7. Schlammbehandlung (anfallender Klärschlamm aus allen vorherigen Stationen wird entweder mittels Zentrifugen entwässert oder in Faultürmen ausgefault)

Beim Betrieb abwassertechnischer Anlagen können z. B. in Pumpensümpfen, Rohrleitungen, Schächten, Gerinnen, Hebewerken, Rechenanlagen, Sandfängen, Schlammbehandlungsanlagen, Faulbehältern, Kondensatabscheidern, Gasbehältern und Gasverdichtern aufgrund von Klärgas Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (g.e.A.) entstehen.

Die entstehenden Faulgase oder das Einleiten entzündbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation können zu Explosionen führen, weshalb Kläranlagen und Entwässerungssysteme Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen müssen. Es handelt sich zwar um seltene Ereignisse, allerdings stellen sie aufgrund der meist großen Schäden ein hohes Risiko dar.

Für diese Situation ist vom Betreiber ein Explosionsschutzdokument nach § 6 (9) GefStoffV zu erstellen, in dem die Ex-Gefahren beurteilt, Ex-Zonen eingeteilt sowie technische & organisatorische Maßnahmen festgelegt werden.

Darüber hinaus sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gem. Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen & wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person auf Explosionssicherheit zu prüfen.

Details zum Explosionsschutz für Kläranlagen und Entwässerungssysteme aufgrund der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (g.e.A.) sind außerdem im Merkblatt DWA-M 217 „Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen“ zu finden.

In 2019 wurde eine Überarbeitung des aus 2014 erstellten Merkblatts angekündigt. Zu weiteren Entwicklungen hierzu halten wir Sie über den weyer blog auf dem Laufenden. (Quelle: https://de.dwa.de/de/regelwerksankuendigungen-volltext/explosionsschutz-fuer-abwassertechnische-anlagen.html)

Wir unterstützen Sie gerne mit der Erstellung von Explosionsschutzdokumententen & der Durchführung der erforderlichen Prüfungen durch unsere zur Prüfung befähigten Personen.

Peter Nöldeke
weyer gruppe | horst weyer und partner gmbh
+49 4106 – 64 04 20 2
p.noeldeke@weyer-gruppe.com