Betreiben Sie Neuentwicklung oder Weiterentwicklung von Produkten? Dann kommt die Forschungszulage des FZulG vielleicht auch für Ihr Unternehmen in Frage.
Holen Sie sich Antworten auf Ihre Fragen!
Persönlich, bequem und kostenfrei in der Online-Sprechstunde zum Forschungszulagengesetz mit Dr. Kai Steffens.
- Welche Projekte sind zulagefähig?
- Kommt mein Unternehmen für eine Forschungszulage in Frage ?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich rückwirkend die Zulage für 2020 geltend machen?
- Welche Nachweise müsste ich erbringen?
- Ist die Beantragung kompliziert? Können Sie mir dabei helfen und was kostet das?
- Welche Stelle prüft meinen Antrag?
- Wie funktioniert das Bescheinigungsverfahren?
Phase 1:
Kostenfreie erste Orientierung durch unsere Online-Sprechstunde zum Forschungszulagengesetz
- Sie reservieren ein festes 20-minütiges Zeitfenster und besprechen mit unserem Experten Dr. Kai Steffens telefonisch oder per Videocall Ihre persönlichen Fragen.
- Die Online-Sprechstunde ist für Sie kostenfrei.
- Dieses Gespräch gibt Ihnen eine erste Orientierung rund um das zweistufige Antragsverfahren nach dem Forschungszulagengesetz. Sie sprechen mit einem auskunftsfähigen Experten, keinem Vertriebsmitarbeiter.
- Wenn Sie danach konkret über einen Antrag sprechen möchten, dann haben Sie mit der BDO Technik und Umweltconsulting einen sachkundigen Partner an Ihrer Seite für die Phase 2.
Ein Praxisbeispiel:
Wenn Sie beispielsweise 400.000 EUR Personalkosten geltend machen, können Sie 100.000 EUR staatliche Zulage (25%) erhalten. Die maximale Zulage bertägt 1 Mio. EUR pro Jahr.
Phase 2: Wir unterstützen unsere Auftraggeber vom Antrag auf Forschungszulage bis hin zur Auszahlung der Zulage
Jetzt kostenfreien Termin für die Online-Sprechstunde sichern!
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Mehr Informationen3 wichtige Fakten zum Forschungszulagengesetz (FZulG)
- Der Gesetzgeber setzt damit einen finanziellen Anreiz, damit Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Branche in Forschung und Entwicklung investieren.
- Der Clou: Auch Unternehmen, die keine Forschung im klassischen Sinn betreiben, können profitieren, denn das zulagefähige Spektrum ist breit: So kann auch die Weiterentwicklung von Produkten oder die Optimierung von Produktionsverfahren dazu führen, dass ein Unternehmen in den Genuss von einer jährlichen Zulage bis zu 1 Mio. Euro kommt.
- Diese Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen noch rückwirkend für 2020 beantragt werden.
Fazit: Es kann sich für ein Unternehmen also durchaus lohnen, prüfen zu lassen, ob zulagefähige Vorhaben gemäß FZulG vorhanden sind.
Erfahren Sie mehr über Dr. Kai Steffens
Dr.-Ing. Kai Steffens führt seit 25 Jahren die BDO Technik- und Umweltconsulting GmbH, ein Joint Venture der Ingenieurbürogruppe Weyer mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er verfügt über mehr als 20 Jahre eigene F&E-Erfahrung, u.a. für BMBF, BMU, NATO-CCMS, Universitäten und die private Wirtschaft.
Er unterstützt seine Kunden insbesondere bei der Beschreibung Ihrer F&E-Tätigkeiten. Durch sein Mitwirken könnte auch Ihr Antrag auf Bescheinigung der Förderwürdigkeit mit optimalen Erfolgsaussichten bei der Bescheinigungsstelle gestellt werden.
Seine weiteren Arbeitsfelder sind Bewertungen von Maschinen und Anlagen, Risikoanalysen und Technical Compliance Prüfungen.
Eine besondere Stärke von Dr. Steffens ist es, die mitunter schwerverständliche Fachsprache zum komplexen Thema Forschungszulagengesetz in Klartext für den Anwender zu übersetzen.