Kosmetikhersteller Explosionsschutz

Explosionsschutz für einen Kosmetikhersteller

1024 700 Juri Lasse Raffetseder

Kosmetikprodukte sind bekannt für ihre oft aufwendige Herstellung bekannt, welche innerhalb der EU einer strengen Kosmetikverordnung unterliegt. Diese Verordnung kontrolliert die Auswahl der Rohstoffe, den gesamten Produktionsprozess und die gleichbleibende Qualität. Dabei steht besonders die Verträglichkeit der Produkte für den menschlichen Körper im Vordergrund. Bei der Produktion mithilfe diverser Gefahrstoffe gilt es im Rahmen der Anlagensicherheit ebenfalls diverse Vorschriften zu beachten.

Zu den Gefahrstoffen können nämlich u.a. auch entzündbare Flüssigkeiten, wie z.B. Lösemittel, oder brennbare Stäube gehören. In so einem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung für die Gefährdungen durch Explosionen notwendig. Diese Gefährdungsbeurteilung wird in einem Explosionsschutzdokument festgehalten und dient auch als Grundlage für die Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Ein Kosmetikunternehmen mit einer Produktionsanlage in Nordrhein-Westfalen hat die horst weyer und partner gmbh beauftragt, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Aufgrund der Beschaffenheit der produzierten Waren wurden die Filteranlage, die Klimaanlage, das Gefahrstofflager, das Faserlabor, das Flaschenlager, die Batterieladestation, der Fertigungsbereich für feuchte Pads sowie die Herstellung und Abfüllung von Biozid geprüft.

Alle genannten Anlagenbereiche wurden im Rahmen eines Vor-Ort-Termins in Augenschein genommen. Daraus ergab sich für eine genaue Betrachtung eine Liste von Dokumenten, die für die Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung relevant sind und die von dem Kunden an die horst weyer und partner gmbh weitergeleitet wurden.

Eine sehr erfolgreiche und produktive Besprechung des Entwurfes bot eine gemeinsame Telefonkonferenz per MS Teams, welche auch trotz beschränktem Kontakt noch eine uneingeschränkte konstruktive Zusammenarbeit ermöglichte.

Wir freuen uns, unserem Auftraggeber geholfen und zur Sicherheit seiner Anlage beigetragen zu haben.

In unserer Artikelreihe der CITplus finden Sie viele hilfreiche Hinweise, was Betreiber und Hersteller im Explosionsschutz zu beachten haben:

Teil 1: Gesetzlichen Vorgaben, die durch die Hersteller von Maschinen berücksichtigt werden müssen
Teil 2: Was haben Betreiber zu beachten?
Teil 3: Was ist im Zusammenspiel von Betreibern und Herstellern zu beachten?

Haben auch Sie ein Projekt oder eine Frage zum Thema Explosionsschutz? Kontaktieren Sie uns gerne!

Ralf Schiffel
horst weyer und partner gmbh
Leiter Explosionsschutz
+49 (0) 491 – 20 66 96 60
r.schiffel@weyer-gruppe.com