Nationaler Emissionshandel ist bundesweit seit dem 01.01.2021 in Kraft

878 494 Stefanie Moschkau

Die wichtigsten Fakten und Links zum Emissionshandel für Sie im Überblick

Der Nationale Emissionshandel (nEH) umfasst Treibhausgasemissionen aus Verbrennungsprozessen, die nicht durch den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst werden. Der Geltungsbereich des Nationalen Emissionshandels ist auf Deutschland begrenzt.

Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Gewerbe, insbesondere in der nicht-energieintensiven Industrie, im privaten Bereich und im Verkehr sicher, dauerhaft und kosteneffizient zu reduzieren.

Wer ist betroffen vom nationalen Emissionshandel?

Betroffen sind die Inverkehrbringer der im Anhang 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) genannten Brennstoffe.

Der Begriff des Inverkehrbringers lehnt sich dabei an die Definition des Inverkehrbringers aus dem Energiesteuergesetz an. Doch nicht alle Erleichterungen aus dem Energiesteuergesetz gelten auch für das Brenstoffemissionshandelsgesetz. Das bedeutet, dass eine Emissionshandelspflicht auch dann bestehen kann, wenn sich aus dem Energiesteuergesetz eine (in)direkte Befreiung ergibt. Hier müssen insbesondere private und gewerbliche Vermieter sowie Industrieunternehmen, die Erdgas an Dritte weiterleiten, auf eine korrekte Umsetzung der Gesetze und Antragstellung achten.

Für die Jahre 2021 und 2022 gelten zur Vereinfachung Ausnahmeregelungen. Danach ist der Anwendungsbereich auf Kraftstoffe, Gasöle, Heizöle, Erdgas und Flüssiggas beschränkt.

Seit mehr als 15 Jahren beraten und unterstützen Experten der weyer gruppe Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Die Vorgehensweise und die Abläufe des europäischen Emissionshandels ähneln dem nationalen Emissionshandel.

Ihr persönlicher Ansprechpartner zum Thema ist:

Patrick Bahlert
PROBIOTEC GmbH
Düren | Deutschland
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