Industrieanlage mit vier Schonrsteinen

Neue TA Luft auf der Zielgeraden

878 494 Stefanie Moschkau

Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 16.12.2020 den Kabinettsentwurf der TA Luft beschlossen. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss nun der Bundesrat der TA Luft zustimmen. Dieser wird sich voraussichtlich bei seiner Sitzung am 12. Februar 2021 mit der Vorlage beschäftigen. Diese umfasst mehr als 500 Seiten.

Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen.

Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Die Neufassung der TA Luft ergänzt bislang noch nicht geregelte Anlagen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern.

Auch die Prüfung des Stickstoffniederschlags in der Umgebung einer Anlage wurde neu in die TA Luft aufgenommen. Denn Stickstoffverbindungen können zur Überdüngung und Versauerung von Biotopen führen.

Die weyer gruppe hält Sie zum Stand der TA Luft weiter auf dem Laufenden.

Quelle: https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-beschliesst-neue-anforderungen-fuer-industrieanlagen/

Patrick Bahlert
Geschäftsführer der PROBIOTEC GmbH
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