Warum auch Bäckereien den Explosionsschutz beachten müssen

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Wussten Sie, dass Explosionsschutz in Bäckereien von großer Bedeutung ist?
Doch was birgt in Backbetrieben eine Explosionsgefahr? Die Antwort ist Mehl. Genauer gesagt ist die Rede von einer potenziellen Staubexplosion. Diese kann entstehen, wenn fein verteilte Stoffpartikel in der Luft gezündet werden.

Neben Mehl können auch alle anderen organischen gemahlenen Substanzen in Staubform explodieren, zum Beispiel Kaffee oder Kohle. Dabei steigt die Explosionsgefahr bei abnehmender Größe der einzelnen Partikel. Unterschreiten die Partikel die Schwelle von ca. 0,5 mm Größe, werden sie explosionsfähig. Je kleiner die Partikel, desto größer die Oberfläche, die mit einer Zündquelle oder der Luft reagieren kann. Mehl hat aufgrund seines feinen Mahlgrads eine besonders große Oberfläche und somit ein gesteigertes Explosionspotenzial.

Schon ein einzelner elektrischer Funken kann ein Mehlstaubkorn entzünden. Die Explosion des Staubkorns wirbelt weiteren Mehlstaub auf, der sich ebenfalls entzünden und explodieren kann. Diese Kettenreaktion wurde der Bremer Rolandsmühle im Februar 1979 zum Verhängnis und resultierte in der größten Mehlstaubexplosion Deutschlands. Diese forderte 14 Tote und hinterließ einen Sachschaden von ca. 100 Millionen Mark (116 Millionen Euro).

Beim privaten Backen zuhause besteht kein Grund zur Sorge, da man eher mit kleinen Mengen Mehl agiert. Der aufgewirbelte Mehlstaub müsste, um eine Gefahr darzustellen, so dicht sein, dass die eigene Hand vor Augen nicht mehr erkennbar ist. Backbetriebe, die mit großen Mengen Mehl arbeiten oder über größere Mehlsilos verfügen, brauchen jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument, das folgende Fragen beantwortet:

  • Kann im Bereich der zu beurteilenden Anlage oder im Inneren von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten?
  • Welche Mengen explosionsfähiger Atmosphäre können aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse vorhanden sein oder entstehen und wo können sie auftreten?
  • Sind die zu erwartenden Mengen explosionsfähiger Atmosphäre aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefahrdrohend? Nur in diesem Fall ist eine Zoneneinteilung erforderlich.
  • Welche wirksamen Zündquellen sind vorhanden?
  • Mit welcher Wahrscheinlichkeit werden diese wirksam?
  • Mit welchen Auswirkungen von Explosionen ist zu rechnen?

Haben Sie noch Fragen zum Thema Explosionsschutz? Melden Sie sich gerne bei uns:

Ralf Schiffel
horst weyer und partner gmbh
Leiter Explosionsschutz
+49 (0) 491 – 20 66 96 60
r.schiffel@weyer-gruppe.com

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