Was müssen Unternehmer und Investoren beachten, wenn Sie Gebäude erwerben und diese umwidmen möchten? Eine ganze Menge an Vorgaben zur Änderung der Nutzungsart von Gebäuden findet sich im Baugesetzbuch. Jede Nutzungsänderung benötigt eine neue Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung. Bei Gebäuden, die umgewidmet werden sollen und sich zudem in unmittelbarer Nähe zu Industrieeinrichtungen befinden, ist der Vorgang sogar noch komplexer. Abhängig von der Art der Industrie und mit welchen Stoffen und Gemischen gearbeitet wird, kann sogar das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) greifen.
Zuletzt betreute die horst weyer und partner gmbh einen Kunden, der eine bestehende Sporthalle in ein Veranstaltungsgebäude umwidmen möchte. Die Halle befindet sich jedoch in der Nähe eines Chemiekonzerns sowie eines Logistikunternehmens, zu denen ein bestimmter Sicherheitsabstand einzuhalten ist. Aufgrund der möglichen Lagerung von toxischen Stoffen beider Nachbarunternehmen benötigt der Bauherr für den Bauantrag ein vorhabenbezogenes Gutachten bezüglich des ermittelten angemessenen Sicherheitsabstandes nach BImSchG.
Die horst weyer und partner gmbh übernimmt im Projekt die Erstellung eines Sachverständigengutachtens nach § 29a BImSchG bezüglich des Bauvorhabens. Hierfür werden die Ergebnisse eines vorliegenden, älteren Gutachtens zur Verträglichkeit von Störfall-Betriebsbereichen berücksichtigt und dargestellt, welche Gefahrensituation sich durch die Nutzungsänderung des Betriebs der Halle im Bereich der angemessenen Sicherheitsabstände und des Achtungsabstandes zu Störfallbetrieben ergeben können. Außerdem wird das Gutachten darauf eingehen, wie die Abstände verringert oder entsprechende Kompensationsmaßnahmen getroffen werden können. Die Experten von horst weyer und partner übernehmen während der Bearbeitung unter anderem die Beschreibung der Gefahrstoffe und mögliche Auswirkungen sowie die Bewertung der Gefahrensituation und eine Empfehlung möglicher Schutzmaßnahmen.
Die weyer gruppe bietet eine große Bandbreite an Sachverständigen-Dienstleistungen. Hier finden Sie eine Übersicht dazu.
Haben Sie Fragen zu Thema? Wenden Sie sich gerne an unsere Experten:
Britt Michelsen
horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 (0) 41 06 – 64 04 20 3
E-Mail: b.michelsen@weyer-gruppe.com
Dr. Klaus Wörsdörfer
horst weyer und partner gmbh
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E-Mail: k.woersdoerfer@weyer-gruppe.com