Nach dem zweiten Teil der CITplus Titelstory „Explosionsschutz“, welcher sich mit den gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung von Maschinen im Bereich Explosionsschutz befasst hat, geht es nun im Teil drei darum, was im Zusammenspiel von Betreibern und Herstellern zu beachten ist.
In Bezug auf den Explosionsschutz gibt es eine Vielzahl von Richtlinien und Vorschriften zu beachten. Im ersten Teil dieser dreiteiligen Artikelserie (CITplus 1–2/2020, S. 18 ff) haben die Autoren ausgeführt, worauf die Hersteller zu achten haben. Die Pflichten der Betreiber waren das Thema im zweiten Teil (CITplus 3/2020, S. 17). In diesem abschließenden Beitrag der Serie wird auf das Zusammenspiel von Betreibern und Herstellern im Explosionsschutz eingegangen. Zudem wird ein Beispiel der Umsetzung der TRGS 725 aufgezeigt.
Ein wesentlicher und oft unberücksichtigter Punkt im Explosionsschutz ist das Zusammenspiel von Arbeitgebern (Betreibern) und Herstellern. Die Herangehensweisen bezüglich des Explosionsschutzes auf beiden Seiten unterscheiden sich nur unwesentlich. Arbeitgeber und Hersteller haben die Verpflichtung für ihre Maschine bzw. für ihre verfahrenstechnische Anlage eine Risikobeurteilung / Gefährdungsbeurteilung bezüglich der möglichen Explosionsrisiken zu erstellen. Dabei kann sich allerdings die technische Umsetzung unterscheiden.
Die Umsetzung von Mess-, Steuer- und Regelungs-Einrichtungen für den Explosionsschutz erfolgt auf der Herstellerseite entsprechend der der Normen EN ISO 13849-1 bzw. EN 62061. Dabei wird ein PLr (Performance Level) bzw. SIL (Sicherheitsintegritätslevel) festgelegt. Bei der Einstufung des erforderlichen PLr bzw. SIL finden die Parameter „Schwere der Verletzung“, „Häufigkeit und / oder Dauer der Gefährdungsexposition“ sowie „Möglichkeit zur Vermeidung“ und die „Eintrittswahrscheinlichkeit“ Berücksichtigung.
Hier finden Sie Teil eins der Artikelreihe Explosionsschutz in der CITplus und hier Teil zwei.
Hier können Sie den gesamten Artikel online lesen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Exploionsschutz.