animierte Darstellung des Coronavirus

Anlagenprüfung in Zeiten von Corona: Wir bleiben für Sie flexibel

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Erst einmal hoffen wir, dass Sie und Ihre Familien gesund sind. Unser tiefes Mitgefühl gilt den COVID 19-Erkrankten und ihren Angehörigen sowie allen, die anderweitig unter den Einflüssen des Virus leiden. Diese Einflüsse können sehr weitreichend sein.
Die Vorgaben der Politik ändern sich beinahe täglich. Die deutsche Automobilbranche ist bereits stillgelegt und in Italien dürfen ausschließlich überlebensnotwendige Betriebe geöffnet bleiben. Produktionsunternehmen wurden dort fast vollständig stillgelegt. Es herrschen Kontaktverbote im öffentlichen und privaten Leben und auch für das berufliche Leben gibt es bereits Einschränkungen. Sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern ist nun Anpassungsfähigkeit und Flexibilität gefragt. Dies gilt auch für Anlagenbetreiber und Anlagenprüfer.

Arbeiten mit erhöhten Vorsichtsmaßnahmen erfordert kreative Ansätze

Wir nehmen die Situation rund um das Coronavirus sehr ernst und arbeiten mit erhöhten Vorsichtsmaßnahmen. Der Schutz unserer Mitarbeiter* und Kunden* steht für uns an erster Stelle. Daher arbeiten wir mit Hochdruck an möglichst kontaktfreien Konzepten in unseren Arbeitsabläufen und nehmen Rücksicht auf die Sorgen und Vorsichtsmaßnahmen unserer Geschäftspartner.

Die Schulungen unserer weyer akademie beispielsweise werden im Moment auf unser Online-Schulungstool e-Learning verlagert. Anlagenbetreiber haben somit nach wie vor die Möglichkeit, die eigenen Mitarbeiter schulen zu lassen – unabhängig davon, wo sich diese befinden. Angestellte, die möglicherweise in Quarantäne oder im Home-Office sind, können so ihre Zeit produktiv zu nutzen.

Anlagenprüfung unter strengen Hygienevorgaben

Technische Ausfälle im Betrieb machen auch in Zeiten von Corona keine Pause und die Sicherheit von Anlagen und Maschinen ist zurzeit besonders wichtig. Wir hinterfragen jeden persönlichen Kundentermin und richten uns bei diesen streng nach den Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts. Sein Sie also bitte nicht verärgert, wenn unsere Kollegen Ihnen nicht die Hand schütteln und den empfohlenen Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten. Selbstverständlich haben wir auch Verständnis für Terminverschiebungen Ihrerseits.

Außerdem prüfen wir täglich die Gesetzeslage, informieren uns über das NRW Landesportal zur aktuellen Lage und stehen in engem Kontakt mit unseren Kunden und den verantwortlichen Behörden.

Was Anlagenbetreiber jetzt tun können

Laut dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sollen Anlagenbetreiber sich an die Bezirksregierung wenden und die zugehörigen Dokumente bereitstellen, wenn ihre überwachungsbedürftige Anlage aus Corona-Gründen nicht geprüft werden kann.

Als Betreiber darf man laut dem Ministerium in dieser Situation seine Anlage nur weiterführen, wenn man folgende Schritte beachtet:

  • Der Betreiber sollte abwägen, inwieweit er einen sicheren Betrieb der Anlage auch ohne Prüfung gewährleisten kann. Hierbei ist unter anderem der allgemeine Zustand der Anlage, der Wartungszustand und die derzeitige Frequentierung zu bewerten.
  • Liegen offensichtliche Mängel vor, sind diese zu beseitigen. Sofern dies nicht möglich ist, ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen.
  • Betreiber sollten abwägen, ob es möglich ist, Prüfern und / oder Wartungsfirmen für die Prüfung oder Wartung Zugang zur Anlage zu gewähren – aber ohne in Kontakt mit eventuell schutzbedürftigen Personen zu kommen.
  • Sollte die Behörde dem Betreiber ein Schreiben hinsichtlich einer überfälligen Anlagenprüfung schicken, soll der Betreiber der Behörde ein Dokument der beauftragten Ingenieure vorlegen. Aus diesem muss hervorgehen, dass die beauftragten Ingenieure eine Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlage zurzeit aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht durchführen können.
  • Die Prüfung muss laut der Behörde nach dem Abklingen der Corona-Krise und einer Beruhigung der Lage so bald wie möglich nachgeholt werden.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Sicherheit der Anlage gewährleisten können, sind Sie als Betreiber natürlich verpflichtet, vorrübergehend die Anlage außer Betrieb zu nehmen.

Falls Sie verunsichert sind, verlassen Sie sich auf unsere Experten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine praktikable Lösung.

Außerdem passen wir uns bestmöglich an die aktuellen und zukünftigen Bedingungen an und entwickeln flexibel und zeitnah Ansätze, wie wir Sie auch in Zeiten von Kontaktverboten optimal betreuen und beraten können. Sollte es Neuigkeiten oder Änderungen geben, werden wir Sie schnellstmöglich informieren.

In unserem nächsten Artikel zur aktuellen Corona-Situation, geht es um unser Konzept für Vor-Ort-Termine während der Pandemie.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns:

weyer gruppe
E-Mail: info@weyer-gruppe.com
Tel.: +49 (0) 2421 – 69 09 10

*Um den Lesefluss zu vereinfachen, haben wir im Text die maskuline Form des Worts verwendet. Gemeint sind jedoch alle Geschlechter.