Prüfung und Überarbeitung von Verfahrens- und Betriebsanweisungen für die Mineralölindustrie

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Wenn Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch technische Schutzmaßnahmen, durch Substitution von gefährlichen Stoffen gegen ungefährlichere Stoffe oder durch die Änderung des Arbeitsverfahrens ausgeschlossen werden können, ist es erforderlich auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken. Betriebsanweisungen sind neben der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen, Unterweisung und Information ein wichtiges Instrument, um die Arbeitssicherheit in Betrieben zu gewährleisten und Unfälle sowie Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sie dienen dabei als Grundlage für verschiedene Unterweisungen und regeln das Verhalten im Betrieb und während Notfällen. Die weyer gruppe unterstützt Sie bei der Prüfung und Überarbeitung von Verfahrens- und Betriebsanweisungen.

Managementdokumente wie zum Beispiel Verfahrensanweisungen werden im Rahmen des Qualitätsmanagement erstellt, um Prozesse zu beschreiben und zu dokumentieren. Mit einer Verfahrensanweisung wird festgelegt, wie ein Prozess oder Ablauf innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden soll. Die Notwendigkeit der Erstellung eines Managementdokumentes ergibt sich systembedingt durch neue bzw. durch geänderte Abläufe, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass diese Prozesse ihre beabsichtigen Ergebnisse erzielen und/oder  die Zuweisung oder Neuzuweisung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen sowie veränderten Rahmenbedingungen

Für Unternehmen der Mineralölindustrie sind Verfahrens- und Betriebsanweisungen obligatorisch und müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Zuletzt wurde horst weyer und partner gmbh von einem privaten Unternehmen der Mineralölverarbeitung und -vermarktung beauftragt, im Hinblick auf ein bevorstehendes Audit des integrierten Managementsystems die vorliegenden Verfahrens- und Betriebsanweisungen zu prüfen, zu überarbeiten und Unterstützung bei der Lenkung dieser dokumentierten Informationen zu leisten.

Die Experten der weyer gruppe überprüfen die Verfahrensanweisungen hinsichtlich der Anforderungen aus der ISO 9001:2015, die für Verfahrensanweisungen u. a.  eine angemessene Kennzeichnung, die Eignung und Angemessenheit sowie der Überwachung von Änderungen (Versionskontrolle) vorschreibt. Für die Betriebsanweisung betrachten die Experten u. a. besonders die Chemikaliendosierung, die Befüllung des Chemikalientanks sowie den Fall des Produktaustritts im Chemikalienlager.

Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Prüfung und Überarbeitung von Verfahrens- und Betriebsanweisungen.

Für weitergehende Information wenden Sie sich bitte an:

Felix Kalienke
weyer gruppe | horst weyer und partner
Büro Nord
Tel.: +49 (0) 4106 – 64 04 20 4
E-Mail: f.kalienke@weyer-gruppe.com