Luftblasen steigen im Wasser auf und werden immer größer

Was haben Streetscooter mit anlagenbezogenem Gewässerschutz zu tun?

800 450 Juri Lasse Raffetseder

Streetscooter erobern seit einigen Jahren unsere Straßen. Besonders in den engen Gassen und Labyrinthen aus Einbahnstraßen deutscher Großstädte werden sie vermehrt eingesetzt. Die wendigen Elektrofahrzeuge werden in Aachen und Düren von der Streetscooter GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Post AG, entwickelt und produziert. Der Mutterkonzern nutzt die Kleintransporter deutschlandweit vor allem in der Paketzustellung. Aber auch andere Unternehmen wurden bereits auf die Streetscooter aufmerksam.

Quelle: https://www.streetscooter.eu/de/mediathek-2/

Bei der Lackierung der Streetscooter werden – wie bei vielen anderen Lackieranlagen auch – Stoffe und Gemische gehandhabt, die laut des Wasserhaushaltsgesetzes als wassergefährdend eingestuft werden. Aus diesem Grund fallen diese Anlagen in den Anwendungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Für ein Unternehmen, das diese Lackierung von Streetscootern durchführt, bewerten die Gewässerschutz-Experten von horst weyer und partner eine Tauchlackierungsanlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Für diese Anlage werden alle vorliegenden Dokumente wie Planungsunterlagen, Genehmigungen und Zulassungen ausgewertet und mit der bereits errichteten Anlage abgeglichen.

Grundlage für die AwSV-Sachverständigenleistungen ist Vor-Ort-Termine zur Begehung der Anlage und zur Übernahme erforderlicher Unterlagen und Angaben. Im Rahmen der Termine wird ebenfalls eine Bewertung der Anlage im Hinblick auf die Grundsatzanforderungen, insbesondere Standsicherheit, Leckageerkennung und Produktrückhaltung, durchgeführt.

horst weyer und partner unterstützt den Kunden im Detail daher in folgenden Punkten:

  • Durchführung der AwSV-Inbetriebnahmeprüfung (Ordnungsprüfung, Technische Prüfung) sowie Erstellung des entsprechenden Prüfberichts
  • Erstellung der Anlagendokumentation gemäß § 43 AwSV
  • Erstellung von AwSV-Betriebsanweisungen bzw. Merkblättern gemäß § 44 AwSV
  • Beratung bei der Erfüllung von Auflagen aus Genehmigungen und Zulassungen
  • Begleitung von Besprechungen mit zuständigen Behörden

Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihren Projekten und Vorhaben.

Dr. Uwe Nachstedt
weyer gruppe | horst weyer und partner
Partner | Leiter Gewässerschutz
+49 24 21 – 69 09 11 53
u.nachstedt@weyer-gruppe.com