Bohrung zur Gewinnung einer Bodenprobe für Ausgangszustandsbericht AZB

Der Ausgangszustandsbericht als Teil der Antragsunterlagen für IED-Anlagen

800 450 Juri Lasse Raffetseder

Seit dem Inkrafttreten der europäischen Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010/75/EU) müssen sich Anlagenbetreiber, deren Anlagen dieser Richtlinie unterliegen, bei anstehenden Genehmigungsverfahren mit dem Thema Ausgangszustandsbericht über Boden und Grundwasser (AZB) als Teil der Antragsunterlagen beschäftigen.

In diesem Fachgutachten, der Teil der Antragsunterlagen ist, wird geprüft, ob ein Stoff, der als relevanter gefährlicher Stoff identifiziert wird, auf dem Firmengelände gelagert oder gehandhabt wird, in Boden oder Grundwasser gelangen und diese Bereiche verschmutzen kann.

Der Ausgangszustandsbericht für Antragsunterlagen gliedert sich in 3 Stufen:

  • Stufe 1: Relevanzprüfung,
  • Stufe 2: Untersuchungskonzept und
  • Stufe 3: Durchführung der Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie zusammenfassende Darstellung im Gesamt-AZB.

Innerhalb der weyer gruppe hat die PROBIOTEC GmbH sich frühzeitig mit den Anforderungen des AZB beschäftigt und deren Bearbeitung in das Leistungsspektrum übernommen. Insofern können wir bereits auf ein breites Erfahrungsspektrum bei der Bearbeitung von AZB zurückgreifen, der insbesondere auch die mitunter sehr unterschiedlichen Behördenanforderungen umfasst.

Momentan betreuen unsere Mitarbeiter u.a. AZB-Projekte aus den Bereichen Glasherstellung, chemische Industrie/Vielstoffanlage sowie Papierindustrie.

Derzeit befinden sich die Projekte in den unterschiedlichen Stufen des AZB:

Für den Glashersteller wird derzeit die Relevanzprüfung (Stufe 1) erstellt, die nach der internen Prüfung bei der zuständigen Behörde vorgelegt wird, um abzustimmen, in welchen Bereichen Boden- und Grundwasseruntersuchungen auf die verbleibenden relevanten gefährlichen Stoffe auf dem Anlagengelände ggf. zu erfolgen haben.

Kann für alle Stoffe, der zu genehmigenden Anlage durch die Relevanzprüfung begründet dargestellt werden, dass diese nicht in Boden und/oder Grundwasser eindringen und diese verschmutzen können, so müssen die Stufen 2 und 3 nicht erstellt werden.

In den meisten Fällen kann durch die Relevanzprüfung zumindest die Anzahl der zu betrachtenden relevanten gefährlichen Stoffen in den Stufen 2 und 3 sehr deutlich reduziert werden. In einer Vielstoffanlage konnte beispielsweise die Anzahl der Stoffe von insgesamt mehr als 1.500 Stoffen, die auf dem Firmengelände gelagert oder gehandhabt werden, auf ca. 30 in den Stufen 2 und 3 des AZB weiter zu betrachtende relevante gefährliche Stoffe reduziert werden.

Für diese Vielstoffanlage wurde gerade die Stufe 2 (Untersuchungskonzept) zur Festlegung des Untersuchungsumfangs und der Beprobungspunkte auf dem Anlagengelände erstellt. Dieses Konzept wird derzeit durch die zuständige Behörde geprüft und mit ihr abgestimmt. Anschließend werden Leistungsverzeichnisse für die Drittleistungen zur Durchführung der Kleinrammbohrungen, Einrichtung der Grundwassergütepegel sowie der begleitenden Analytik durch die PROBIOTEC erstellt und ausgeschrieben. Nach erfolgter Angebotseinreichung werden diese durch die Mitarbeiter der PROBIOTEC geprüft. Es erfolgt eine neutrale Vergabeempfehlung. Von den möglichen Firmen beauftragt der Antragsteller jeweils eine Firma, so dass mit der Stufe 3 begonnen werden kann.

Auf dem Anlagengelände einer Papierfabrik erfolgen zurzeit die Durchführungen der Kleinrammbohrungen sowie die Errichtung der Grundwassergütepegel. Die daraus entnommenen Boden- und Grundwasserproben werden durch das beauftragte Labor analysiert. Die Laborbefunde werden durch die PROBIOTEC in den Gesamt-AZB eingearbeitet (Stufe 3 des AZB).

Für weitere Informationen können Sie gerne unser weyer spezial als PDF herunterladen oder sprechen Sie uns an!

Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes als Teil der Antragsunterlagen für Ihr Vorhaben.


Dipl.-Ing. Bernd Bongers
PROBIOTEC GmbH | weyer gruppe
Prokurist | Geschäftsbereichsleiter Umweltschutz
Tel.: +49 (0) 24 21 – 69 09 3 – 0
E-Mail: b.bongers@weyer-gruppe.com