Erstellung einer Gefahrenanalyse für einen Anlagenumbau Mann steht vor einer Gruppe und erklärt einen Sachverhalt

Erstellung einer Gefahrenanalyse für einen Anlagenumbau

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Nicht nur für den Neubau einer Anlage sondern auch für wesentliche Änderungen einer bestehenden Anlage fordert der Gesetzgeber in Deutschland die Erstellung einer Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung. Einschlägige Richtlinien sind beispielsweise die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Begriffsdefinitionen und eine ausführliche Verfahrensbeschreibung liefert in diesem Zusammenhang die Grundnorm DIN EN ISO 12100:2010.

Ein solches Verfahren, das die systematische Vorgehensweise zum Auffinden von Störungen in einem System beschreibt, ist dabei das PAAG- bzw. das identische HAZOP-Verfahren. Besonders in der Prozess-, Pharma- und Petrochemie hat sich diese Methode als Instrument der Sicherheitstechnik etabliert und gefestigt.

Für einen Kunden im Bereich der Rohstoffverarbeitung erstellt die weyer gruppe aktuell eine solche Gefahrenanalyse für die Änderung einer Mahlanlage. Diese Anlage soll so umgebaut werden, dass Koks vermahlen werden kann. Zu dem Umbau gehören im Wesentlichen Anpassungen für die Kokszuführung und der Förderung des fertigen Koksstaubes. Die weyer gruppe unterstützt den Kunden sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Moderation und Dokumentation einer Gefahrenanalyse (HAZOP).

Der Änderung der Mahlanlage mit den dazugehörigen zu- und abführenden Anlagenteilen und Stoffströmen wird mit dem Gefahrenanalyse-Verfahren nach DIN EN ISO 12100:2011 untersucht. Die weyer gruppe geht dabei wie folgt vor:

  • Sichtung der Unterlagen: Für die Vorbereitung der Gefahrenanalyse sind vollständige und aktualisierte Unterlagen z. B. R+I-Fließbilder, Auslegungsdaten hinsichtlich Druck und Temperatur von Silos, Wärmetauschern, Pumpen und Rohrleitungen erforderlich. Weiterhin werden Verfahrensbeschreibungen für die einzelnen Prozesse und vorliegende Betriebsanleitungen auf Inhalte und Vollständigkeit gesichtet.
  • Festlegung der Grundlagen und Vorbereitung: Unter diesen Bearbeitungsschritt fallen eine Vielzahl von Teilaufgaben, wie zum Beispiel die Klärung aller organisatorischen Details für die Durchführung der Gefahrenanalyse (Teilnehmer, Räumlichkeiten, Zeitplan etc.), die Festlegung der nicht zu betrachtenden Gefahren wie zum Beispiel Wartung und Instandsetzung sowie die einleitende Festlegungen für anzunehmende Betriebsstörungen.
  • Durchführung der Gefahrenanalyse: Zu Beginn dieses Schrittes steht die Gefahrenanalyse-Sitzung, bei der mit dem Kunden alle Unterlagen im Detail durchgesprochen und entsprechend ergänzt oder angepasst werden. Darauf folgen unter anderen Aufgaben wie die Durchführung von PLr-Einstufungen für die sicherheitsgerichteten PLT-Einrichtungen gemäß DIN EN 13849-1:2015 sowie die Erstellung einer Verriegelungsmatrix und eines Aktionsprotokolls.
  • Erstellung der Dokumentation: Abschließend wird eine zusammenfassende Dokumentation mit Beschreibungen der Vorgehensweise, Randbedingungen, und übergeordnete Festlegungen, mit Gefahrenanalyse-Tabellen einschließlich der Anlagenbeschreibung, Aktionsprotokoll, Teilnehmerliste, farbig markierten R+I-Fließbildern und natürlich mit den wesentlichen Ergebnissen erstellt.

Können wir auch Sie bei der Erstellung einer Gefahrenanalyse (PAAG, HAZOP) unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weitere Fragen beantwortet Ihnen:

Dipl. Ing. Franz-Josef Kipshagen
weyer gruppe | horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 (0) 24 21 – 69 09 11 45
E-Mail: f.kipshagen@weyer-gruppe.com