Die seit dem 1. Juni 2015 geltende und an den Arbeitgeber adressierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde in 2019 geändert. Insbesondere wurde der Teil „überwachungsbedürftige Anlagen“ überarbeitet. Gegenüber der abgelösten Vorgängerversion wurden unter anderem die folgenden Punkte angepasst:
Es gibt nun eindeutigere Festlegungen für die Schnittstellen zwischen Hersteller und Arbeitgeber. So werden den einzelnen Beteiligten konkrete Aufgaben zugewiesen und klare Abgrenzungen getroffen.
Die Struktur der BetrSichV wurde angepasst, die Mindestanforderungen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln wurden als Schutzziele in den verfügenden Teil aufgenommen.
Ebenso wurden eindeutige Regelungen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verfasst. So wird ein bundesweiter Standard festgelegt, der die Zusammenarbeit der Behörden, Betreiber und Hersteller weiter verbessern soll. Die Abgrenzung der Verantwortung für die Bewertung einer so genannten „wesentlichen Veränderung“ wurde klarer geregelt.
Das Thema „Bestandsschutz“ für Arbeitsmittel wurde in der novellierten Verordnung abgeschafft.
Für die „Eigenherstellung“ von Arbeitsmitteln erfolgt ein klarer Hinweis darauf, dass die Richtlinien zur CE-Kennzeichnung anzuwenden sind.
Prüfinhalte, die bereits im Rahmen eines EG-Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Des Weiteren wurden die Prüfanforderungen für „überwachungsbedürftige Anlagen“ überarbeitet.
Die Betriebssicherheitsverordnung betrifft in erster Linie den Arbeitsschutz. Durch die „Eigenherstellerregelung“ und durch den Umbau von Maschinen müssen Betreiber aber oftmals auch die gesetzlichen Anforderungen zur CE-Kennzeichnung einhalten.
Gern berät Sie unser Team der CE-Kennzeichnung eingehend zu den einzelnen Themen. Die weyer gruppe steht Ihnen aber auch in allen anderen betroffenen Bereichen zur weitergehenden Beratung zur Verfügung.
Wussten Sie schon? Der Umbau an einer vorhandenen Maschine kann bedingt durch eine so genannte „wesentliche Veränderung“ eine neue CE-Kennzeichnung erfordern.
Beispielreferenzen
Dürr Systems AG
Seit über zehn Jahren unterstützt die weyer gruppe die Firma Dürr Systems AG als Hersteller von Lackieranlagen mit unterschiedlichen Leistungen. Diese reichen von Beratungsleistungen bis zur Erstellung von Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen sowie kontinuierlichen CE-Schulungen der Mitarbeiter.
Spenner Zement GmbH & Co. KG
Die Spenner Zement GmbH & Co. KG hat die weyer gruppe im Jahr 2014 erstmalig mit Beratungsleistungen zur CE-Kennzeichnung einer Ihrer Anlagen beauftragt. Daraus ist eine andauernde Partnerschaft entstanden, in der die weyer gruppe über die CE-Kennzeichnung hinaus in den Bereichen Arbeitsschutz und Explosionsschutz tätig ist.
FEV Europe GmbH
Die FEV Europe GmbH ist ein Dienstleister in der Entwicklung von Verbrennungsmotoren. Die weyer gruppe konnte das Unternehmen in der Vergangenheit bereits mehrfach in Hinblick auf die CE-Kennzeichnung von Motorenprüfständen beraten.
Dipl.-Ing. Manfred Schulte, Leiter CE-Kennzeichnung
Manfred Schulte ist seit 2008 bei horst weyer und partner für die weyer gruppe im Bereich Arbeitsschutz und CE-Kennzeichnung tätig. Der studierte Elektrotechniker betreute in dieser Zeit zahlreiche Kunden aus Branchen wie Maschinenbau und produzierender Industrie. Sein Team und er beraten Sie gern.