Stapel mit verschiedenen Pullovern

Erstellung eines Sicherheitsberichts nach 12. BImSchV

800 450 Stefanie Moschkau

Eine der zahlreichen Vorschriften zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU), die durch die Störfallverordnung in nationales Recht integriert wurde.

Die As-U Gamerith-Weyer GmbH betreut derzeit einen Kunden, der mit dem Gefahrstoff Dimethylformamid (DMF) Acrylnitrilfasern herstellt, die in der Textilindustrie weiterverarbeitet werden.

Durch die Novellierung der Störfallverordnung ergeben sich neue oder geänderte Einstufungskriterien für gefährliche Stoffe, die sich nunmehr an der GHS-Systematik orientieren. Die DMF-Anlagen des Kunden fallen deshalb ebenfalls unter die Seveso-III-Richtlinie, sodass ein Sicherheitsbericht für die DMF-verarbeitenden Bereiche erstellt werden muss.

Der Sicherheitsbericht umfasst die:

  • Anlagenbeschreibung
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Gefahrenquellenanalyse
  • Störfälle und Auswirkungsbetrachtung
  • Alarm- und Notfallplanung

Zur Erstellung des Berichts werden die vorhandenen technisch- organisatorischen Dokumentationen herangezogen, insbesondere hinsichtlich der Verfahrensbeschreibungen, der technischen Beschreibungen der Aggregate, Plandarstellungen, Betriebsabläufe, bereits durchgeführte Gefahren- und Risikoanalysen sowie der Genehmigungs- und Bescheidlage.

Gerne unterstützen unsere Experten Sie bei der Erstellung des Sicherheitsberichts für Ihre Anlage. Sprechen Sie uns an:


Dr. Gernot Gamerith

weyer gruppe | As-U Gamerith-Weyer GmbH
Geschäftsführer
Tel.: +43 (0) 76 72 – 309 310 10
E-Mail: g.gamerith@weyer-gruppe.com