Ende des Jahres 2018 hat die horst weyer und partner gmbh eine umfassende Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz für einen Betrieb erstellt, der Erstausrüstungen und Ersatzteile für die Baumaschinen-Industrie vertreibt.
Dabei wurden auch angrenzende Rechtsbereiche wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG) betrachtet. Nun wurde die Umsetzung der aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnamenliste beauftragt.
Im ersten Schritt wird diesbezüglich die Priorisierung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen mit der Geschäftsleitung abgestimmt und ein innerbetrieblich zuständiger Mitarbeiter benannt. Anschließend werden die Maßnahmen systematisch abgearbeitet. Dabei liegen die Schwerpunkte in folgenden Aufgabenstellungen:
- Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation und Pflichtenübertragungen
- Organisation eines Arbeitskreises zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Erstellen der Betriebsanweisungen nach GefStoffV und BetrSichV
- Konzeptentwicklung zur Lagerung und Verwendung der Gefahrstoffe
- Auswahl und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstungen
- Erstellen eines Arbeitsmittel- und Prüfkatasters
- Vorbereitung von Schulungsplänen und Unterweisungsthemen
Im Fokus steht die Beratung für den Aufbau einer firmeninternen Arbeitsschutzorganisation, die rechtliche Anforderungen und Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz eigenständig erfüllen kann. Um diesen Fortschritt zu erzielen, wird der Kunde mehrere Tage pro Monat betreut und die anstehenden Projekte und Maßnahmen besprochen und weiterentwickelt.
Die erfahrenen Spezialisten und Ingenieure der weyer gruppe unterstützen Sie gerne in allen Bereichen der Prozess- und Arbeitssicherheit sowie den organisatorischen Anforderungen in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an:
Felix Kalienke
weyer gruppe | horst weyer und partner gmbh
Leiter Arbeitsschutz
Tel.: +49 (0) 4106 – 64 04 20 4
E-Mail: f.kalienke@weyer-gruppe.com