Ein Papierproduzent betreibt auf seinem Standort in Düren ein Kraftwerk zur Eigenversorgung mit elektrischer und thermischer Energie. Die horst weyer und partner gmbh erstellte 2014 für dieses Kraftwerk ein Brandschutzkonzept gemäß §9 der BauPrüfVO NRW.
In diesem Brandschutzkonzept wurde die Installation einer Brandmeldeanlage (BMA) gefordert. Diese wurde installiert und soll nun aufgrund eines geänderten Betriebs im Kraftwerk erweitert werden. Die hierzu erforderliche Fachplanung wird nun ebenfalls durch die horst weyer und partner gmbh durchgeführt.
Die Leistungen der horst weyer und partner gmbh in der angefragten Fachplanung umfassen:
- die Erstellung eines schlüssigen Brandmeldekonzepts für das Kraftwerk gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber und dem Errichter der Brandmeldeanlage
- die Moderation der Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden und dem Feuerversicherer
- die Vorbereitung der Abnahme der BMA durch den Prüfsachverständigen
Brandschutzkonzepte sind inzwischen ein fester Bestandteil in bauordnungsrechtlichen Verfahren zur Genehmigung von Sonderbauten. Die Experten der weyer gruppe unterstützen aber nicht nur als Konzeptersteller in Rahmen von Genehmigungsverfahren, sondern übernehmen auch gerne die erforderliche Fachplanung, die vor der Errichtung von Anlagen des vorbeugenden anlagentechnischen Brandschutzes, auf Basis des jeweilig geltenden technischen Regelwerkes, erforderlich ist.
Eine schlüssige und ganzheitliche Brandschutzplanung, bis hin zur Inbetriebnahme, kann die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zwar nicht vollständig verhindern, jedoch die Risiken von Personen- und Umweltschäden sowie dem langfristigem Produktionsausfall deutlich reduzieren.
Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihren Projekten. Kontaktieren Sie unseren Experten aus dem Fachbereich Brandschutz unter:
Andreas Schaffors
weyer gruppe | horst weyer und partner
Brandschutz
Tel.: 02421 – 69 09 11 66
E-Mail: a.schaffors@weyer-gruppe.com