Abluftrohre

Novellierung der TA Luft – Erste Arbeitsentwürfe veröffentlicht

800 450 Stefanie Moschkau
Bundesweit etwa 50.000 Anlagen betroffen

Zur Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien (u.a Industrieemissionsrichtlinie, Luftqualitätsrichtlinie) in nationales Recht und zur Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik soll die TA Luft umfassend aktualisiert werden. Hierzu wird vom BMUB zur Zeit eine Novelle erarbeitet. Erste Arbeitsentwürfe wurden nun veröffentlicht.

Die Notwendigkeit für eine Novellierung der TA Luft ergibt sich vor allem aus dem Inkrafttre-ten der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED) im Jahr 2011 und die damit einhergehende neue Verbindlichkeit der BVT-Schlussfolgerungen. Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich aus der Luftqualitätsrichtlinie (39. BImSchV) aus dem Jahr 2008, aus der Übernahme von Vollzugsempfehlungen der Länder, aus der nötigen Anpassung an die Systematik der 4. BImSchV sowie aus weiteren aktuellen technischen Regelwerken.

Was sich ändert

Die Überarbeitung wird alle Abschnitte der TA Luft umfassen. Die grundsätzliche Struktur und Systematik der TA Luft sollen jedoch nicht geändert werden. Auch die Veröffentlichung in Form einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach § 48 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird beibehalten Die neue TA Luft kann damit nach Zustimmung des Bundesrates von der Bundesregierung erlassen werden.

Im Wesentlichen ergeben sich die folgenden Änderungen bzw. Anpassungen:

  • Anpassung an die Systematik der 4. BImSchV
  • Einbeziehung der Vollzugsempfehlungen (für bisher elf BVT-Schlussfolgerungen)
  • Berücksichtigung neuer Anlagenarten in Kap. 5.4
  • Berücksichtigung der Vorgaben durch die CLP-Verordnung
  • Überarbeitung der Liste besonders krebserregender Stoffe (z. B. Quarzfeinstaub und Formaldehyd)
  • Wegfall der Bagatellmassenströme
  • Aufnahme eines Immissionswertes für Feinstaub (PM 2,5)
  • Integrierung der Geruchsimmissionsrichtlinie (neuer Anhang 7)
  • Prüfung der Verträglichkeit atmosphärischer Stoffeinträge für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) (neuer Anhang 8)
  • Regelungen zur Ermittlung der Stickstoffdeposition (neuer Anhang 9)
  • Aufnahme des Aspektes „Bioaerosole“ (neuer Anhang 10)
Zeitplan des Novellierungsverfahrens

Im Juli wurden die Arbeitsentwürfe in mehreren Teilpaketen an die beteiligten Kreise zur Abstimmung verteilt. Bis Anfang 2016 sollen Einzelgespräche zu speziellen Themen sowie die Ressortabstimmung durchgeführt werden.

Anfang 2016 soll dann die Anhörung nach § 51 BImSchG erfolgen. Bis Ende 2016 ist die Abstimmung mit Kabinett und Bundesrat vorgesehen.

Das Novellierungsverfahren der TA Luft soll dann voraussichtlich Mitte 2017 abgeschlossen werden.

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