Erfüllt Ihr Unternehmen die Anforderungen?
Unternehmen, die im Jahr 2014 eine Entlastung von der Strom- und Energiesteuer in Anspruch nehmen möchten, müssen die Anforderungen der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) erfüllen. Gegenüber dem Jahr 2013 kommen weitere Anforderungen auf die Unternehmen zu.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben weiterhin die Möglichkeit, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder das alternative System nach Anlage 2 Nr. 1 und 2 der SpaEfV bis zum 31.12.2014 durchzuführen. Ergänzend kommt dieses Jahr eine verpflichtende Vorort-Prüfung hinzu.
Anforderungen an das alternative System:
- Die Geschäftsführung muss einen internen oder externen Energiebeauftragten ernannt haben.
- Die Geschäftsführung muss eine Verpflichtungserklärung zur Einführung eines alternativen Systems abgegeben haben.
- Die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger, sowie von energieverbrauchenden Anlagen und Geräten, muss den Anforderungen an ein alternatives System nach SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 und 2 genügen.
Ihre Fragen zum Spitzenausgleich beantworten
Frank Sutter
weyer gruppe | Weyer und Partner (Schweiz) AG
Geschäftsführer
Tel.: +41 (0) 61 683 26 00
E-Mail: f.sutter@weyer-gruppe.com
Stephan Schwartz
weyer gruppe | PROBIOTEC GmbH
Tel.: +49 (0) 2421 69093-0
E-Mail: s.schwartz@weyer-gruppe.com