Am 28. Mai 2021 ist das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft getreten (19/28844). Das IT-SiG 2.0 erweitert die deutsche KRITIS Regulierung deutlich: mehr Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen und mehr Befugnisse für den Staat. Das IT-SiG 2.0 bildet dabei bereits die neuen EU-Regulierungen zum Thema ab. Die vielleicht wichtigste Änderung im IT-SiG 2.0 ist, dass nun deutlich mehr Unternehmen zu den „Kritischen Infrastrukturen“ zählen. Konkretisiert wird dies mit der „KRITIS-Verordnung 2.0“ (Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung, Bundesministeriums des Innern, 18.8.21). Die Verordnung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft und definiert sowohl neue „Kritische Sektoren“ als auch neue Schwellenwerte für bestehende Anlagen.
In unserem Online-Seminar gehen wir auf die folgenden Fragen ein:
- Welche grundlegenden Änderungen gibt es in der „KRITIS-Verordnung 2.0“?
- Welche Betreiberpflichten ergeben sich für Betriebe, die nach der KRITIS-Verordnung 2.0 erstmals unter die „kritischen Infrasturkturen“ fallen?
- Was ist der Unterschied zu „KRITIS-light“?
- Gibt es Übergangsfristen zur Umsetzung der Maßnahmen?
Diese Fragen werden wir im Rahmen unseres kostenlosen Online-Seminars speziell für Betriebsleiter, Betriebstechniker und Sicherheitsbeauftragte beantworten.
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Die Veranstaltung findet über die Plattform Edudip statt. Alle Informationen zur Nutzung erhalten Sie einige Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gern an:
Maresa Matejit-Papka
m.matejit@weyer-gruppe.com
02421 – 69 09 11 19
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