Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (kurz TA Luft) ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Deutschland. Die am 23.06.2021 vom Bundeskabinett beschlossene TA Luft löste am 01.12.2021 die fast 20 Jahre alte Version aus dem Jahr 2002 ab.
Die TA Luft gilt als Basis für bundeseinheitliche, verbindliche Anforderungen für genehmigungsbedürftige Anlagen. Zu genehmigende Anlagen dürfen bestimmte Werte bei Immissionen (über die Luft eingetragene Schadstoffe) nicht überschreiten (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen). Sie enthält allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung (Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen).
In unserer Online-Sprechsutnde gehen wir auf Ihre individuellen Fragen ein und erörtern diese. Die Termine finden in Kleingruppen von maximal 10 Teilnehmern statt. So können wir gewährleisten, dass jeder genügend Zeit hat seine oder ihre Fragen zu stellen.
Mögliche Themen sind:
- Aufnahme neuer Anlagenarten und teilweise deutliche
- Verschärfungen in den Regelungen für besondere Anlagentypen (wie Herstellung von Holzpellets oder bestimmte Biogasanlagen)
- Einführung eines Grenzwertes für Feinstaub (PM 2,5)
- Verschärfung der Schadstoffdepositionswerte (unter anderem Aufnahme von Dioxinen, Furanen und polychlorierten Biphenylen)
- Absenkung von einigen Bagatellmassenströmen (Pflicht zur Bestimmung der Immissionskenngrößen tritt eher ein)
- Änderungen der Vorschriften und Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Schornsteinmindesthöhen
- Änderungen der Vorschriften und Berechnungsmethoden für Ausbreitungsrechnungen als Basis für Immissionsprognosen (Kenngrößenermittlung) und FFH-Betrachtungen
- Berücksichtigung von Depositionsraten für Schwefeldioxide, Stickstoffoxide und Staub bei einer Ausbreitungsrechnung
- Integration der Geruchsimmissionsrichtlinie (kurz GIRL) in die TA Luft sowie
- Strengere Grenzwerte für Tierhaltungsanlagen
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Stellen Sie Ihre Fragen zur neuen TA Luft. Frau Dr. Linke-Wienemann beantwortet diese individuell und vereinbart gern auch nachfolgende Beratungstermine. Bitte wählen Sie im untenstehenden Kontaktformular einen der genannten Termine aus, um sich dafür anzumelden.
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