Unsere Leistungen
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen und unvollständige Maschinen erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden dürfen. Die MRL ist grundsätzlich an den Hersteller adressiert. Bedingt durch die Verkettung von (unvollständigen) Maschinen mit einer übergeordneten Steuerung zu einer Anlage oder durch Veränderungen an Maschinen bzw. Anlagen nach deren Inbetriebnahme werden in der Praxis häufig auch Betreiber zum so genannten „Eigenhersteller“. Der Hersteller bzw. Eigenhersteller muss fallabhängig für unvollständige Maschinen bzw. für Maschinen vor dem Bereitstellen am Markt bzw. der Inbetriebnahme und ggf. die CE-Kennzeichnung anbringen und technische Unterlagen erstellen, insbesondere die Dokumente Risikobeurteilung, Montage- bzw. Betriebsanleitung, Einbau- bzw. EU-/EG-Konformitätserklärung.
Ihr Ansprechpartner
Manfred Schulte
Fachbereichsleiter CE-Kennzeichnung
Tel.: +49 2421 – 69 09 10
m.schulte@weyer-gruppe.com
CE-Koordinierung
- Vertragsgestaltung im Beschaffungsprozess
- Richtlinien- und Normenrecherche
- Bewertung von Lieferantendokumentationen
- Produkteinstufung
Dokumentation
- Durchführung/Moderation von Risikobeurteilungen (u. a. mit MBT-RAT)
- Mustervorlagen für Montage- bzw. Betriebsanleitungen
- Vorbereitung von EU-/EG-Konformitätserklärungen / Einbauerklärungen
- Stellungnahmen zur Verkettung von Maschinen
- Bewertung von Umbauten hinsichtlich einer „wesentlichen Veränderung“
- Verifizieren von Sicherheitsfunktionen und rechnerischer Nachweis des Performance Levels (PL)
Schulungen
- Grundlagen Maschinenrichtlinie
- Grundlagen Risikobeurteilung (u. a. mit MBT-RAT)
- Rechnerischer Nachweis des Performance Levels (PL) mit der Software SISTEMA
kostenlose Erstberatung
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin für ein kostenloses Erstgespräch zu Ihrem Projekt in der CE-Kennzeichnung für Maschinen und Anlagen.
Oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 2421 69 09 10.
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Mehr InformationenDas sagen unsere Kunden und Partner
Seit 2014 arbeiten die horst weyer und partner gmbh und TOMRA Sorting GmbH in vielen Projekten erfolgreich zusammen. Im Rahmen der Herstellung von Sortiermaschinen für den RECYCLING und MINING Businennstream, lassen wir die Risikobeurteilungen nach Maschinenrichtlinie in Zusammenarbeit mit unseren Konstrukteuren erstellen. Weiterhin werden Fragen, die sich zur CE-Kennzeichnung aus dem Tagesgeschäft ergeben, kompetent und zeitnah beantwortet. Auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Die DÜRR Systems AG ist Hersteller von Lackier- und Endmontageanlagen für die Automobilindustrie. Seit 2009 unterstützt uns die horst weyer und partner gmbh in vielfältigen Projekten aus den Bereichen CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie, Arbeits- und Explosionsschutz sowie der funktionalen Sicherheit von Steuerungen. Die unterstützenden Leistungen umfassen eine große Bandbreite von Leistungen und reichen von der Erarbeitung von Risikobeurteilungen und Zündquellenbewertungen über die Berechnung des Performance Levels (PL) für steuerungstechnische Sicherheitsfunktionen bis hin zur Durchführung von regelmäßigen Grundlagenschulungen zur Maschinenrichtlinie. Basis der langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit ist die Zuverlässigkeit und Kompetenz des Dienstleisters.
„Seit 2008 arbeiten die horst weyer und partner gmbh und CExpert sehr erfolgreich im Bereich des europäischen Binnenmarktrechts zusammen. Insbesondere unterstützen wir gemeinsam die Kunden bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen u. a. aus der Maschinenrichtlinie und der ATEX-Richtlinie. Themen wie die Schulung zur Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie gehören genauso zum Portfolio wie die Ausbilung zum CE-KOORDINATOR. Auf eine weitere gute Zusammenarbeit.“
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Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen
Die Realisierung industrieller und gewerblicher Projekte setzt in der Regel eine umweltrechtliche Genehmigung voraus. Für jeden Anlagenbetreiber ist es wichtig, diese Genehmigungen ohne Verzögerungen und ohne kostenintensive Nebenbestimmungen zu erhalten…
Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie (MRL) beschreibt für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einheitliche gesetzliche Sicher-heits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen, unvollständigen Maschinen und den Maschinen gleichgestellten Produkten zu beachten sind…