Online-Konsultation statt Erörterungstermin

digitale Komplettlösung mit eigener Website
Anwendung aller EU-weiten und nationalen Datenschutzrichtlinien
Entlastung der Behörde durch die weyer gruppe

Unser Leistungsangebot

Nach § 5 Abs. 1 PlanSiG können Behörden derzeit auf einen physischen Erörterungstermin verzichten. Die Auslegung der Unterlagen und die Beteiligung der Öffentlichkeit dürfen online erfolgen. Dies betrifft z.B. BImSchG-Verfahren, Fachplanungsverfahren, wasserrechtliche Verfahren und abfallrechtliche Zulassungen, deren Bekanntmachungsfrist bis zum 31.03.2020 endet.

Digitale Alternative zum Erörterungstermin ermöglicht Fortsetzung des Verfahrens trotz COVID-19

Die weyer gruppe stellt Ihren Kunden aus dem Bereich der öffentlichen Hand ein Web-Modul für die Online-Konsultation zur Verfügung. Anhörungs- und Genehmigungsbehörden sind somit in der Lage, die frist- und ordnungsgemäße Beteiligung der Öffentlichkeit zu sichern und effektiv die Infektionsrisiken einer größeren Präsenzveranstaltung zu verhindern.

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Oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 2421 69 09 30.

*Gültig nur für Neukunden. Es handelt sich um eine grundsätzliche Beratung, ob die angebotene Leistung für Sie in Frage kommt.







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    Und wie funktioniert das Webmodul zur Online-Konsultation?

    Die weyer gruppe erstellt in enger Abstimmung mit dem Kunden eine öffentlich zugängliche Website mit allgemeinen Informationen zum Genehmigungsverfahren. Teilnahmeberechtigte wie z. B. Einwender und Träger öffentlicher Belange erhalten im Vorfeld ein individuelles Passwort per Brief zugeschickt, durch das sie innerhalb eines geschützten Zugangsbereichs auf derselben Website eine oder mehrere Stellungnahme(n) erstellen oder hochladen können. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit zum Download der Synopse. Bei der Entwicklung des Webmoduls zur Online-Konsultation wurde großen Wert auf eine möglichst einfache Nutzerführung gelegt.

    Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

    Der Server, auf dem die Seiten für die Online-Konsultation bereitgestellt werden, befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Damit finden alle nationalen und EU-weiten Datenschutzbestimmungen Anwendung. Die Verbindung mit dem Server erfolgt verschlüsselt (SSL-Zertifikat).

    Um sicherzustellen, dass die Dateneingabe nur von Personen und nicht automatisiert erfolgt, ist bei der Anmeldung ein CAPTCHA-Verfahren implementiert. Alle Dateien werden beim Upload auf Viren geprüft.

    Alle eingegebenen Daten werden zur weiteren Auswertung in Form von E-Mails (Verschlüsselung mit TLS) versendet. Die Daten werden nur so lange auf dem Server gespeichert, wie es zur Erzeugung und Versendung der jeweiligen E-Mail notwendig ist und danach unverzüglich gelöscht. Es befinden sich somit dauerhaft keine Informationen auf dem Server, die eine Identifizierung konkreter Personen erlauben.

    Der Server sendet die Stellungnahmen und Anhänge per E-Mail an den Auftraggeber und auch an den Auftragnehmer. Nach Abschluss der Online-Konsultation kann somit eine Vollständigkeitskontrolle (Abgleich der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen) erfolgen.

    Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen der Behörde und der weyer gruppe?

    Die weyer gruppe stellt die Serverkapazitäten und das Webmodul zur Verfügung und übernimmt die Rolle des Administrators. Die Inhalte und Optik der Website zur Online-Konsultation werden dabei individuell auf die jeweilige Behörde und das jeweilige Verfahren angepasst. Die Vergabe und der Versand der Passwörter erfolgt ebenso über die weyer gruppe. Die weitere Bearbeitung und Auswertung der eingereichten Stellungnahmen erfolgt durch die Behörde oder mit Unterstützung durch die weyer gruppe.

    Gibt es ergänzende Dienstleistungen rund um die Online-Konsultation?

    Der Fachbereich Einwendungs- und Erörterungsmanagement ist regelmäßig im Auftrag von Behörden bei Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung aktiv und bietet spezialisierte Dienstleistungen an, die Behörden wirksam entlasten können. Dazu zählen insbesondere die Erfassung und Aufbereitung von Stellungnahmen in einer Online-Datenbank und die Erstellung einer Synopse.

    Referenzen

    • Planfeststellungsverfahren für die Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf im Auftrag des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW
    • Planfeststellungsverfahren für die Kapazitätserweiterung des Flughafens Köln Bonn im Auftrag des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW
    • Planfeststellungsverfahren für den Grubenwasserspiegelanstieg im Saarland im Auftrag des Oberbergamtes des Saarlandes
    • Planfeststellungsverfahren für die Haldenkapazitätserweiterung II im Auftrag des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen Anhalt
    • Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Betuwe Linie im Auftrag der DB Netz AG

    Unser Team

    Foto von Kerstin Bahlert der PROBIOTEC GmbH

    Kerstin Bahlert

    Dipl.-Kauffrau | PR-Beraterin (DAPR) | Prokuristin
    Platzhalter Mitarbeiterfotos

    Dr. Vera Linke-Wienemann

    Fachbereichsleitung Einwendungsmanagement