Artikel des Quartalsnewsletters weyer news der weyer gruppe

weyer news – April 2019

878 494 Stefanie Moschkau

Gewässerschutz 2.0

Die AwSV und die Umsetzung in der Praxis

Lange war sie angekündigt, und dann war sie plötzlich da: Am 01.08.2017 ist die bundesweit gültige Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vollumfänglich in Kraft getreten. Im Hinblick auf die technischen Anforderungen an bestehende und neue Anlagen hat die AwSV nicht viel verändert. Allerdings hat mit Inkraftreten der Verordnung die Fortschreibung der technischen Regeln zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (TRwS) wieder Fahrt aufgenommen.

Klärschlammverordnung

Herausforderungen und Problemstellungen

Die 2017 novellierte Düngemittel- und Klärschlammverordnung stellt Kommunen und Kläranlagen vor große Herausforderungen. Durch die Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte, eine zwingende Phosphorrückgewinnung sowie die Begrenzung des ausgebrachten Stickstoffs auf 170 kg/ha, ist die landwirtschaftliche Verwertung für Klärschlamm in Niedersachsen von ca. 70 % auf ca. 43 % gesunken. In Zukunft wird mit einer Verwertungsquote in der Landwirtschaft von ca. 20 % gerechnet. Besonders groß ist das Problem in Regionen mit intensiver Tierhaltung. Die anfallenden Nährstoffe können auf der verhältnismäßig geringen landwirtschaftlichen Fläche nicht sinnvoll genutzt werden. Nach einer Umfrage des Niedersächsischen Umweltministeriums gibt es in Niedersachsen für ca. 100.000 Tonnen Klärschlamm keine klaren Entsorgungswege.

weyer-Forschung

Aufbau einer kundenspezifischen Dienstleistung zur betriebs- und  kostenoptimierten Auslegung flexibler Wärmeintegrationsmaßnahmen

Industrielle Prozesse verursachen 29 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Anteilig entfallen davon etwa 23 % auf die chemische und petrochemische Industrie. Das Betreiben der industriellen Prozesse verursacht ferner etwa 45 Millionen Tonnen an CO2-Emissionen jährlich (386 Millionen Tonnen bei Berücksichtigung der Energieindustrie), wobei üblicherweise bei Unternehmen der chemischen Industrie mehr als die Hälfte der CO2-Emissionen auf die Erzeugung von Strom und Dampf entfallen.

Wirkfunktionsprüfung im Brandschutz

Wichtig und nötig

Im Brandschutz müssen sicherheitstechnische Anlagen eines Industriebaus (z. B. Brandmelde- und Löschanlagen) zur Inbetriebnahme und hiernach wiederkehrend, auf Basis der Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes, durch anerkannte Prüfsachverständige geprüft werden. Zusätzlich wird in der Muster-Prüfverordnung auch die Überprüfung des Zusammenspiels dieser Anlagen in einer Wirkfunktionsprüfung gefordert. Dies vor dem Hintergrund, dass Anlagen oft nur für sich alleine geprüft werden und somit nicht gewährleistet ist, dass alle Ansteuerungen während eines Brandfalls ordnungsgemäß funktionieren.