Frau mit Klemmbrett prüft eine technische Anlage

Umbaubewertung einer Galvanikanlage nach ProdSG

800 450 Stefanie Moschkau

Wenn an Arbeitsmitteln (z.B. Maschinen und Anlagen) Änderungen durchgeführt werden, hat der Arbeitgeber nach §10 (5) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) u.a. zu beurteilen, ob er bedingt durch die Änderungen Herstellerpflichten zu beachten hat, die sich insbesondere aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ergeben.

Um zu ermitteln, ob der Arbeitgeber Herstellerpflichten zu beachten hat, müssen die Änderungen im Sinne des ProdSG hinsichtlich einer so genannten „wesentlichen Veränderung“ bewertet werden.

Sollte eine „wesentliche Änderung“ vorliegen, ist eine erneute CE-Kennzeichnung der Maschine bzw. Anlage nach der zum Zeitpunkt des Umbaus gültigen Fassung der Maschinenrichtlinie (MRL) durchzuführen, unabhängig vom ursprünglichen Baujahr des Arbeitsmittels.

Zuletzt hat die horst weyer und partner gmbh eine solche Bewertung an einer Galvanikanlage durchgeführt. Hierbei wurden unter anderem folgende Veränderungen bewertet:

  • Anpassung der Steuerungs- und Sicherheitstechnik
  • Funktionsänderungen im Be- und Entladebereich
  • Einbau neuer Baugruppen (z.B. Armaturen, Pumpen, Verdichter)
  • Umbau der Warenträger

Die Bewertung wurde auf Wunsch des Kunden mit der Arbeitshilfe „Bewertung von Veränderungen an Maschinen“ der Berufsgenossenschaft RCI durchgeführt.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine „wesentliche Veränderung“ vorliegt. Für das Arbeitsmittel ist deshalb keine „neue“ CE-Kennzeichnung nach MRL erforderlich. Die Sicherheit des Arbeitsmittels ist in diesem Zusammenhang nach den Vorgaben zur Arbeitssicherheit durch eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weiteren konkretisierenden Verordnungen sowie angrenzenden Rechtsbereichen zu gewährleisten.

Gerne unterstützen unsere Experten Sie bei der Bewertung hinsichtlich einer „wesentlichen Veränderung“ im Sinne des ProdSG  bei der CE-Kennzeichnung nach MRL sowie der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG.

Sprechen Sie uns an:


Dipl.-Ing. Manfred Schulte

weyer gruppe | horst weyer und partner
Leiter CE-Kennzeichnung
Tel.: +49 (0) 24 21 – 69 09 11 82
E-Mail: m.schulte@weyer-gruppe.com