kostenlose Online-Sprechstunde Störfallbetriebe in der Bauleitplanung

für Architekt:innen & Behördenvertreter:innen

In der Umgebung von Störfallbetrieben muss für neue Bebauungen, bei denen eine schutzbedürftige Nutzung vorliegt, ein angemessener Sicherheitsabstand ermittelt werden. Grundsätzlich müssen Bebauungspläne bzw. Anträge auf Baugenehmigung hinsichtlich der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie geprüft werden.

Dabei stellen sich Anwohner und die Beteiligten am Bau einige Fragen:

  • Warum wurde die Einhaltung von Abständen eingeführt?
  • Was ist ein Störfallbetrieb?
  • Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen aus? (KAS-18, KAS- 32, BImSchG, Seveso-III)
  • Was ist eine schutzbedürftige Nutzung?
  • Trifft die schutzbedürftige Nutzung auf das Vorhaben zu?
  • Achtungsabstand vs. Angemessener Sicherheitsabstand
  • Konsequenzen und Maßnahmen

Diese Fragen möchten wir im Rahmen unserer kostenlosen Individualsprechstunde speziell für Architekten und andere Beteiligte am Bauvorhaben aufarbeiten und erklären.

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Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gern an:

Maresa Matejit-Papka
m.matejit@weyer-gruppe.com

02421 – 69 09 11 19









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