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Luftfrachtsicherheit – bekannter Versender

878 494 Stefanie Moschkau

An Luftfrachtversender werden seit dem 29.04.2010 durch die europäischen Verordnungen Nr. 185/2010 und Nr. 300/2008  erhöhte Anforderungen gestellt. Durch neue Standards soll die Sicherheit in der Lieferkette weiter gestärkt werden.

Das bis dahin praktizierte System des Abgebens einer schriftlichen Sicherheitserklärung beim Reglementierten Beauftragten durch das Luftfracht versendende Unternehmen zur Erlangung des Status Bekannter Versender ist nicht mehr länger gültig. Statt dessen müssen sich Luftfracht versendende Unternehmen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bzw. einem unabhängigen Validierer durch ein Audit zertifizieren lassen. In Deutschland existiert dazu eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 28. April 2013. Im Zentrum steht dabei ein unternehmensspezifisches Bekannte Versender-Sicherheitsprogramm, dass auf dem Muster-Sicherheitsprogramm des LBA für Bekannte Versender basiert.

Das Ziel ist die Schärfung der sog. sicheren Lieferkette im Lufttransport. Mit entsprechenden Maßnahmen soll das Risiko des unbefugten Zugriffs auf identifizierte Luftfrachtsendungen bereits beim Versender sowie dem anschließenden Transport und Umschlag minimiert werden. Sofern ein Luftfracht versendendes Unternehmen nicht als Bekannter Versender zugelassen ist, werden die Luftfrachtsendungen entsprechenden Sicherheitskontrollen unterzogen, die sich kostenintensiv und zeitverzögernd auswirken.

Sofern man nach Ablauf der Übergangsfrist als Bekannter Versender agieren möchte, ist eine Zertifizierung innerhalb der Übergangsfrist unumgänglich. Im Rahmen der Zertifizierung prüft das LBA das vorgelegte, dokumentierte Sicherheitsprogramm und veranlasst ggf. Nachbesserungen. Eine Vor-Ort-Prüfung des Sicherheitsprogramms durch das LBA zur Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung ist im Anschluss vorgesehen. Die externe Auditierung stellt sicher, dass der Bekannte Versender ein entsprechendes Sicherheitsprogramm aufgesetzt hat und anwendet. Wiederholungsaudits finden spätestens alle fünf Jahre statt.

Nach erfolgreicher Auditierung erfolgt die Zulassung als Bekannter Versender durch Eintragung des Unternehmens in die „EU-Datenbank für reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender“. Das Unternehmen erhält dazu eine entsprechende Zulassungsnummer. Auf diese Weise können die Bekannten Versender europaweit agieren.

Die weyer gruppe bietet eine fundierte Beratung und Unterstützung zu dem gesamten Zulassungsprozess für Bekannte Versender.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Flyer Luftfrachtsicherheit. Zusätzlich bietet die weyer gruppe auch ein Seminar zum Thema Luftfrachtsicherheit an. Es bietet kompakte Informationen zum Thema „Bekannter Versender“ sowie zum Inhalt und zur Umsetzung des entsprechenden Sicherheitsprogramms.

Fragen zum Thema Luftfrachtsicherheit beantwortet Ihnen:

Bernd Schröder
horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 (0) 24 21 – 69 09 1 – 150