Bätterdach eines Waldes von unten fotografiert

Energieaudits: notwendiges Instrument zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU

800 450 Stefanie Moschkau

Bedingt durch die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU müssen die EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2020 ihre Energieeffizienz um 20% steigern. Die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie in die nationale Gesetzgebung erfolgt durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Das EDL-G verpflichtete alle Nicht-KMU, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Um die Energieeffizienz dauerhaft zu steigern, muss das Audit wenigstens alle vier Jahre wiederholt werden.

Das Energieaudit ermöglicht die Bewertung des Energieverbrauchs im Unternehmen und die Ermittlung vorhandener Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung von Kosten. Damit leistet das Energieaudit einen entscheidenden Beitrag zur fortlaufenden Verbesserung der Energieeffizienz im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen.

Gegenstand eines Energieaudits

Der typische Ablauf eines Energieaudits umfasst:

[expand title=“Information und Planung“]Während der Planung des Audits und im Auftaktgespräch werden die wesentlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Dazu gehören u.a.:

  • Benennung eines Ansprechpartners während der Projektlaufzeit
  • Aufstellung eines Zeitplans für das Audit
  • Termine für erforderliche Begehungen
  • Datenqualität und Datenverfügbarkeit
  • Grad der geforderten Genauigkeit / Gründlichkeit
  • Zieldefinition / Intention[/expand]

[expand title=“Datensammlung“]

Im Rahmen der Datensammlung werden relevante Energieverbrauchsdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Weitere Daten werden während einer Vor-Ort-Begehung gesammelt und für die Analyse aufbereitet.[/expand]

[expand title=“Analyse“]

Die in der Datensammlung gewonnenen Werte werden im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung geprüft und anschließend ausgewertet.

Dabei wird anhand von Leistungsaufnahme und Betriebszeiten der einzelnen Energieverbraucher der Gesamtverbrauch ermittelt und dem tatsächlich durch die Energieversorger abgerechneten Verbrauch gegenübergestellt.

Die Aufschlüsselung des Gesamtverbrauchs auf die einzelnen Verbrauchsstellen erlaubt Rückschlüsse auf mögliche Einsparpotentiale.[/expand]

[expand title=“Verbesserungspotenziale“]

Aus den in der Analyse festgestellten Potentialen werden konkrete Effizienzmaßnahmen entwickelt, die auch einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen werden.
Mögliche Verbesserungen können sein:

  • Präsenz- und tageslichtabhängige Beleuchtung
  • Optimierte Raumklimatisierung
  • Austausch von veralteten Pumpen und Motoren
  • Austausch von Wärmeerzeugungsanlagen[/expand]

[expand title=“Berichterstattung“]

Die Erkenntnisse des Auditprozesses werden in einem Bericht in Anlehnung an die DIN EN 16247-1 zusammengefasst.

Abschließend findet eine Ergebnispräsentation am Standort des Auftraggebers statt.[/expand]

Gerne unterstützen die Experten der PROBIOTEC GmbH auch Sie bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

M.Sc. Konstantin Pientka
weyer gruppe | PROBIOTEC GmbH
Projektingenieur
Tel.: +49 2421 – 69 09 33 62
E-Mail: k.pientka@weyer-gruppe.com

Dipl.-Ing. Stephan Schwartz
weyer gruppe | PROBIOTEC GmbH
Projektingenieur
Tel.: +49 (0) 24 21 – 69 09 3 – 357
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