Abbildung des Coronavirus

Sicherheit von Industrieanlagen in Corona-Zeiten

878 494 Maresa Matejit-Papka

Ein Überblick über die wichtigsten öffentlichen Verlautbarungen zur Sicherheit von Industrieanlagen während der Corona-Pandemie:
Die Corona-Pandemie legt viele Abläufe und Prozesse in der Wirtschaft lahm oder verändert sie grundlegend. Weitreichende Schutz- und Quarantänemaßnahmen stellen auch Betreiber von Industrieanlagen vor große Herausforderungen. Der Schutz der Umwelt muss dabei zu jeder Zeit gewährleistet werden. Fristgebundene Pflichten von Betreibern stellen jedoch aktuell ein Problem dar. Aus diesem Grund veröffentlichten einige Landesministerien Erlasse, um Fragen zur Anlagenprüfung in Corona-Zeiten zu beantworten.

Wie werden Anlagen in der aktuellen Situation in Nordrhein-Westfalen geprüft?

Laut dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen sollten zuerst Spielräume bei gesetzlichen Fristvorgaben ausgeschöpft werden. Ist eine Überschreitung der Frist unausweichlich, sollten sich Betreiber an ihre Überwachungsbehörden wenden. Das Ministerium schrieb dazu in seinem Erlass vom 31. März 2020: „Fristüberschreitungen, die in Folge der Corona-Pandemie eintreten, können temporär hingenommen werden; zudem kann von einer Sanktionierung (ordnungsrechtlicher Anordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten) abgesehen werden.“ Die vollständige offizielle Verlautbarung dazu finden Sie hier.

Dem Ministerium zufolge kann ein Betreiber, dessen Anlage in Störbetriebsbereichen eingesetzt wird, in dieser Situation diese nur dann weiterführen, wenn fünf essentielle Voraussetzungen gegeben sind. Hier haben wir bereits darüber berichtet und diese erklärt. Sollten Betreiber unsicher sein, ob Sie die Sicherheit der Anlage gewährleisten können, sind sie natürlich verpflichtet, die Anlage vorübergehend außer Betrieb zu nehmen.

Wie gehen andere Behörden mit dem Thema Anlagenprüfung in Corona-Zeiten um?

Das Bayerische Landesamt für Umwelt beispielsweise veröffentlichte am 3. April 2020 einen Erlass, der von den Vorgaben in Nordrhein-Westfalen nicht weit abweicht. Sollten Vor-Ort-Audits bzw. -Prüfungen aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich sein, „kann nach bislang vorliegenden Informationen der Betrieb einer Anlage – soweit keine Mängel offenbar werden – weiter erfolgen.“ Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Prüfungen nach AwSV: Bundesländer und Koordinierungskreis geben erste Empfehlungen zur Durchführung

Einige Bundesländer sowie der Koordinierungskreis der anerkannten Sachverständigenorganisationen haben weitestgehend gleichlautende Empfehlungen zum Vorgehen bei der Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zur Zertifizierung von Fachbetrieben (AwSV) veröffentlicht. Darin heißt es, dass beauftragte Prüfungen aufgrund der Corona-Krise verschoben oder aufgehoben werden können. Vor-Ort-Prüfungen sollten nachgeholt werden, sobald die Restriktionen aufgehoben wurden. Reine Papierprüfungen seinen unzulässig, so das Positionspapier. Fachgespräche in Form von Videokonferenzen sollen stattfinden, wenn wiederkehrende Fachbetriebsüberprüfungen nicht fristgerecht vor Ort durchgeführt werden können. Das Papier enthält eine Fülle an weiteren Empfehlungen für Anlagenbetreiber. Hier haben wir bereits ausführlich darüber berichtet.

Werden personelle Engpässe zum Sicherheitsrisiko in Industriebetrieben?

Das Bayerische Umweltministerium sorgt sich jedoch nicht nur um die Vor-Ort-Prüfungen von Industrieanlagen, sondern auch darum, dass Personalengpässe aufgrund der aktuellen Schutz- und Quarantänemaßnahmen zu einem Risiko führen könnten. Größerer Personalausfall dürfe unter keinen Umständen zu umweltgefährdenden Ereignissen führen, so das offizielle Schreiben. Darüber hinaus warnte das Ministerium bereits im März, dass zwar Regel-Überwachungen verschoben werden können, „anlassbezogene Überwachungen“ jedoch auch in Corona-Zeiten stattfinden müssen. Entfallene Vor-Ort-Überwachungen gemäß BlmSchG bzw. 12. BlmSchV müssen nach der Krise jedoch unverzüglich nachgeholt werden. Lesen Sie hier das Schreiben des Ministeriums.

Krisenstäbe und Pandemie-Pläne als wichtige Instrumente für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur

Der kritischen Infrastruktur wie beispielsweise die Strom- und Wasserversorgung kommt in der aktuellen Situation besondere Aufmerksamkeit zu. Anlagen, die hier im Einsatz sind, müssen nun mehr denn je sicher und zuverlässig in Betrieb bleiben. Auch in Bergwerken, die ebenfalls zur kritischen Infrastruktur gehören, muss der Betrieb weiterhin aufrecht erhalten werden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat dafür bereits im Februar Krisenstäbe eingerichtet und Pandemie-Pläne entwickelt. So ist es gelungen, dass trotz einiger weniger Corona-Fälle in der Belegschaft, wichtige Anlagen, wie beispielsweise die Aufzüge in den Bergwerken, weiterhin zuverlässig zu betreiben. Anlagenbetreiber tun also gut daran, Instrumente wie Krisenstäbe und Pandemie-Pläne mit eindeutigen Zuständigkeiten zu entwickeln, um auch im Ernstfall Anlagen weiter betreiben zu können.

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