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Bundesweite Anerkennung für Sachverständige nach § 29a BImSchG

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 31. Juli 2010
Mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 31. Juli 2010 gilt die Bekanntgabe der Sachverständigen nach §29a BImSchG nunmehr bundesweit. Die Bekanntgabe erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes (in NRW: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, LANUV), in dem der Sachverständige seinen Geschäftssitz hat. Eine Antragsstellung auf Zweit-Bekanntgabe in anderen Bundesländern ist daher nicht mehr not-wendig.

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